Nennspannung und Betriebsspannung Zurück zur Übersicht
Nennspannung
Die Nennspannung einer Leitung ist die Spannung, für die die Leitung konstruiert ist und auf die Betriebseigenschaften und Prüfanforderungen bezogen werden.
In Anlehnung an DIN VDE 0298-3 (VDE0298-3):2006-06 wird die Nennspannung durch das Verhältnis von zwei Werten
U0/U in Volt ausgedrückt; hierbei ist:
U0 = der Effektivwert der Spannung zwischen einem Außenleiter und Erde (metallene Umhüllung der Leitung, umgebendes Medium)
U = der Effektivwert der Spannung zwischen zwei Außenleitern einer mehradrigen Leitung oder eines Systems einadriger Leitungen
(U=U0 x Wurzel aus 3(≈Faktor 1,73))
Darüber hinaus wird in den IEC-Bestimmungen zusätzlich die höchste dauernd zulässige Spannung Um in Klammern angegeben. (U0/U (Um)
Da die Isolierung der Leitungen für die Spannung U0 bemessen ist, sind diese Leitungen auch geeignet für den Einsatz in Einphasensystemen, bei denen:
- beide Außenleiter isoliert, mit der Nennspannung Un=2U0
- ein Außenleiter geerdet ist, mit der Nennspannung Un=U0
Betriebsspannung
Die Betriebsspannung ist die Spannung zwischen Leitern oder Leiter und Erde einer Starkstrom-Anlage bei ungestörtem Betrieb.
Die Betriebsspannung eines Systems darf die Nennspannung der Leitung (450/750V) dauernd um 10% überschreiten.
Bei 0.6/1kV Leitung darf die Nennspannung um 20% überschritten werden.
Zuordnung der Leitungsspannungen
Tabelle unten - Beispiele für die Zuordnung der Nennspannung von Leitungen zu den höchsten,
Anm. Bei Gleichspannungssystemen dürfen Leitungen mit der Spannungsangabe U0/U 0.6/1kV |
Die Nennspannung wird durch Angabe von zwei Wechselspannungswerten U0/U in V angegeben.
U0 = Spannung zwischen Leiter und Erde oder metallische Umhüllung (Schirme)
U = Spannung zwischen Außenleitern (Spannungsführende Adern)
U = U0 x √3 (√3 ≈ 1,73)
U0 = U/√3